Wenn voneinander Lernen Früchte trägt
Jugendberufsagenturen als gelingende Form der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit
18. März 2021 | Barbara Kiepenheuer-Drechsler
Eine ganzheitliche Sichtweise auf den Fall und eine lösungsorientierte, abgestimmte Vorgehensweise im Sinne der jungen Menschen, das sind die Kennzeichen von Jugendberufsagenturen. Durch die Kooperation im Rahmen einer Jugendberufsagentur wird für die beteiligten Akteure ein Prozess eingeleitet, der es ihnen ermöglicht, voneinander zu lernen und Verständnis für die Arbeitsweise der jeweils anderen zu gewinnen. Das erläutert Barbara Kiepenheuer-Drechsler in ihrem Gastbeitrag. Für die jungen Ratsuchenden werden dadurch die Wege in der Beratung kürzer und sie finden schneller das passende Angebot.
Über die Autorin
Dr. Barbara Kiepenheuer-Drechsler ist Projektgruppenleiterin am Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH am Standort Berlin und wissenschaftliche Projektleiterin in den Evaluationen der Jugendberufsagentur Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein. Ihre weiteren Arbeitsschwerpunkte sind der Übergang Schule – Beruf und berufliche Orientierung sowie die Demokratieförderung an beruflichen Schulen.
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Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) unterstützt die Weiterentwicklung des Systems der beruflichen Bildung durch Forschung in Deutschland und international. In Zusammenarbeit mit Auftraggebern aus Politik und Wirtschaft entwickelt das Institut Konzepte innovativer betrieblicher Bildungsarbeit und sichert ihre Wirksamkeit in Unternehmen.
Website f-bbNeuartige Form der Kooperation
Bundesweit bieten zunehmend mehr Jugendberufsagenturen oder vergleichbare rechtskreisübergreifende Kooperationsbündnisse jungen Menschen eine gemeinsame Beratung an und immer mehr Stadtstaaten und Bundesländer machen positive Erfahrungen mit dieser Form der Zusammenarbeit über Rechtskreise hinweg. Aktuell finden in mehreren Bundesländern Untersuchungen statt, die eine Bestandsaufnahme und Evaluation der Jugendberufsagenturen zum Ziel haben. Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) etwa wurde mit der Evaluation der Jugendberufsagentur-Modelle in Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein beauftragt. Erste Ergebnisse zeigen, dass der Mehrwert und die Erfolge dieser neuartigen Zusammenarbeit deutlich einfacher zu benennen sind, als die Frage danach, wie sich die Wirkung einer Jugendberufsagentur in Zahlen abbilden lässt. Die Zusammenarbeit innerhalb einer Jugendberufsagentur oder eines vergleichbaren Kooperationsbündnisses bezieht in den meisten Fällen Folgendes mit ein: die spezifischen Angebote der Agentur für Arbeit (SGB III, insbesondere Berufsberatung), der Jobcenter (SGB II, vor allem die Ausbildungsvermittlung für unter 25-jährige), die Jugendhilfe (SGB VIII, hier gegebenenfalls die Jugendberufshilfe und weitere Angebote) und den Bereich der Schule.
Jugendberufsagenturen zeichnen sich durch die Einbindung der jeweiligen regionalen Netzwerke aus. Daher gleicht keine JBA der anderen.
In den einzelnen Bündnissen werden dabei durchaus unterschiedliche Akzente gesetzt und der Einbezug der Jugend(berufs)hilfe in dieser Zusammenarbeit wird als wichtiger Faktor hervorgehoben. Alle Partner handeln innerhalb ihrer jeweiligen gesetzlichen Regelungen und in eigener Budgetverantwortung. Weitere Akteure werden – abhängig vom regionalen Kontext und der jeweiligen Ausgestaltung des Kooperationsbündnisses – in der Zusammenarbeit berücksichtigt oder bringen sich aktiv ein.
Keine neuen Behörden
Jugendberufsagenturen sind – anders als der Begriff vermuten lässt – keine neu etablierten Behörden mit eigenem Budget. Vielmehr handelt es sich um eine neuartige Form der Kooperation einzelner Rechtskreise mit dem Ziel, die Angebote am Übergang von der Schule in den Beruf besser zu bündeln, junge Menschen passgenauer zu beraten und mit einer abgestimmten, individuellen und aktiven Begleitung zu einem fließenderen Übergang in den Beruf und damit auch zu gesellschaftlicher Teilhabe beizutragen. Auf Basis von Kooperationsvereinbarungen können Jugendberufsagenturen ein gemeinsames Portfolio anbieten und dadurch wertvolle Hilfestellungen für junge Menschen leisten, insbesondere für solche, denen der Übergang von der Schule ins Berufsleben nicht unmittelbar gelingt.
Regionale Netzwerke als Kooperationspartner
Jugendberufsagenturen zeichnen sich durch ihre Einbindung der jeweiligen regionalen Netzwerke aus. Daher gleicht keine Jugendberufsagentur der anderen. So geben das Land Berlin, das eine Jugendberufsagentur an zwölf Standorten unterhält oder die Jugendberufsagentur im Land Bremen mit zwei Standorten in Bremen Stadt und einem Standort in Bremerhaven – ausgehend von gemeinsamen Mindeststandards – Raum für regionale Spezifizierungen in der Umsetzung. Das ist ein Aspekt, dem insbesondere aufgrund der kommunalen Verankerung des Rechtskreises SGB VIII (Jugendhilfe/Jugendberufshilfe) eine große Bedeutung zukommt.
Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der einzelnen Partner bildet die Grundlage und ist das Kernstück von Jugendberufsagenturen. Dementsprechend steht der Begriff Jugendberufsagentur für eine Dachmarke. Bundesweit beteiligen sich circa 90 Prozent der Agenturen für Arbeit und 73 Prozent aller Jobcenter (darunter sowohl gemeinsame Einrichtungen als auch zugelassene kommunale Träger), 190 Landkreise und 156 Städte an einer Jugendberufsagentur (Stand: Januar 2017). Das Spektrum der Umsetzungsformen ist breit. So lassen sich im städtischen Raum Jugendberufsagenturen realisieren, die alle Angebote unter einem Dach im Sinne eines One-Stop-Government vorhalten, während im eher ländlich geprägten Raum gemeinsame Sprechstunden, Außenstellen in (beruflichen) Schulen oder virtuelle Jugendberufsagenturen häufiger anzutreffen sind.
Kooperations- und mögliche Netzwerkpartner
Unabhängig von der Umsetzungsform ist es für den Erfolg des Modells von entscheidender Bedeutung, dass sich die Akteure vor Ort im Rahmen der Jugendberufsagenturen aktiv einbringen. Nur wenn diese engagiert und immer wieder aufs Neue den Prozess der Zusammenarbeit gestalten, kann eine Jugendberufsagentur dem selbst gesetzten Anspruch und den hohen an sie gerichteten Erwartungen gerecht werden. Es ist wichtig, dass die Akteure vor Ort den Prozess der Zusammenarbeit selbst gestalten.
Mehrwert für beteiligte Institutionen und Mitarbeitende
Die vom f-bb durchgeführten Evaluationen zeigen, dass ein erheblicher Mehrwert vor allem in der Möglichkeit des gesteigerten Wissenstransfers zwischen den beteiligten Institutionen und ihren Mitarbeitenden liegt. Das gilt für Jugendberufsagenturen in Stadtstaaten wie Hamburg, Berlin oder Bremen ebenso wie für Jugendberufsagenturen oder vergleichbare Kooperationsmodelle in den Flächenländern. Die vorher eher parallel agierenden Rechtskreise arbeiten nun deutlich enger verzahnt, teilweise sogar Hand in Hand oder Tür an Tür. In Befragungen haben Mitarbeitende der Agentur für Arbeit (SGB III), der Jobcenter (SGB II), des Jugendamts und der Jugendberufshilfe (SGB VIII) sowie aus dem Bereich Schule immer wieder angegeben, dass ihre Beratungsarbeit vom verbesserten Informationsfluss und der engen Zusammenarbeit stark profitiert. "Voneinander lernen" ist ein durch die Kooperation im Rahmen der Jugendberufsagentur eingeleiteter Prozess.
"Voneinander Lernen" ist ein durch die Kooperation im Rahmen der Jugendberufsagentur eingeleiteter Prozess.
Dieser Prozess ermöglicht es den Mitarbeitenden, systematisch ein Verständnis für die Arbeitsweise der Partner zu gewinnen, das eigene Wissen zu erweitern und so für die jungen Menschen eine qualitativ bessere Beratung zu bieten. Für die jungen Ratsuchenden werden die Wege in der Beratung dadurch kürzer und sie finden schneller das passende Angebot. In einer gut eingespielten Jugendberufsagentur erhalten sie eine abgestimmte, ganzheitlich ausgerichtete Beratung. Das für die jungen Menschen oft eher undurchschaubare Geflecht der Zuständigkeiten bleibt hinter den Kulissen. Sowohl für die jungen Menschen als auch für die Beratenden der Jugendberufsagentur ergibt sich dadurch eine Win-Win-Situation.
Erste Erfolge in der Zusammenarbeit lassen sich an der Etablierung regelmäßiger rechtskreisübergreifender Austauschformate festmachen. Wichtig ist dabei der persönliche, rechtskreisübergreifende Kontakt der Mitarbeitenden, der die Orientierung auf institutionsinterne Kennziffern hinter einem gemeinsamen Ziel zurücktreten lässt. Gemeinsame Werkzeuge wie institutionenübergreifende Telefonverzeichnisse oder gemeinsame Mitarbeitendenevents können stark zur Kooperationsbereitschaft beitragen. Als kooperationsfördernd hat sich außerdem eine "Politik des offenen Büros" zwischen den Mitarbeitenden der einzelnen Rechtskreise erwiesen. Aber auch institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit, wie etwa gemeinsame Dienstbesprechungen und Hospitationen als Teil des Einarbeitungsplans für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Angebot.
Die Mitarbeitenden erleben gemeinsame Fallberatungen als Horizonterweiterung und internes Weiterbildungsinstrument.
Rechtskreisübergreifende Fallberatungen, in denen Mitarbeitende aus mindestens zwei, im Idealfall aber allen an der Jugendberufsagentur beteiligten Partnern gemeinsam den bestmöglichen Lösungsweg suchen, sind zwar aufwendig in der Organisation, der Zugewinn für die Ratsuchenden ist aber unbestritten. Auch die Mitarbeitenden erleben Fallberatungen als Horizonterweiterung und internes Weiterbildungsinstrument. In der Praxis werden rechtskreisübergreifende Fallberatungen in unterschiedlichen Varianten umgesetzt: Ohne die Ratsuchenden und anonym, als nicht-anonyme Fallberatungen ohne Beteiligung der jungen Menschen (sofern diese zuvor ein Einverständnis erteilt haben), oder als Fallberatungen mit ihnen zusammen. Gemein ist diesen Formen die ganzheitliche Sichtweise auf den Fall und eine lösungsorientierte, abgestimmte Vorgehensweise im Sinne einer gelingenden Beratung.
Herausforderungen für die begleitende Forschung
Die Frage nach einer messbaren Wirkung der Jugendberufsagenturen ist aus nachvollziehbaren Gründen von hohem Interesse. Aus wissenschaftlicher Sicht ist sie hingegen auf Basis der derzeit vorliegenden Daten noch nicht valide abzubilden. Eine Wirkung zu erfassen bedeutet, dass nachvollzogen werden kann, dass bestimmte Ursachen zu bestimmten Resultaten führen, welche ohne diese Ursachen nicht eingetreten wären.(1) Für die Ermittlung der Wirkungen einer Jugendberufsagentur bedeutet das: Eine quasi-experimentelle Untersuchung mit einer vergleichbaren Kontrollgruppe, die als "Königsweg der Wirkungsanalyse" angesehen wird.(2) Diese ist mangels Vorliegen einer Kontrollgruppe "ohne Einführung einer Jugendberufsagentur" nicht möglich.
Schematisiertes Wirkmodell einer Jugendberufsagentur
In den meisten Fällen, in denen bislang eine Wirkungsanalyse angestrebt wurde, wird daher alternativ ein Vorher-Nachher-Vergleich herangezogen. Aber auch hierfür liegen nicht in allen Bundesländern aussagekräftige Daten vor, da die Festlegung der Indikatoren zur Wirkungsmessung überwiegend nicht gleich zum Start der jeweiligen Jugendberufsagentur erfolgte. Auch zeigt sich, dass anfangs häufig herangezogene Indikatoren wie "Jugendarbeitslosigkeit" durch so viele unterschiedliche Entwicklungen (wirtschaftliche Rahmenbedingungen, demografische Entwicklung) in derart hohem Maße geprägt werden, dass sich der Anteil einer Jugendberufsagentur an der Veränderung dieser Indikatoren nicht beziffern lässt.
Für andere Indikatoren, auf die die Jugendberufsagentur durchaus Einfluss nehmen kann – wie zum Beispiel der vorzeitige, nicht intendierte Abbruch von Maßnahmen oder beruflichen Ausbildungen – liegen keine ausreichend differenzierten Daten vor, um wissenschaftlich valide Aussagen ableiten zu können.(3) Hinzu kommt, dass sich die erzielten Wirkungen einer Jugendberufsagentur nicht ausschließlich in harten Kennzahlen abbilden lassen. Kausale Wirkungskonzepte und Kennzahlen greifen besonders bei Organisationen, die sich der Lösung von sozialen Problemen widmen (zum Beispiel Organisationen aus dem Sozialwesen, der Gesundheitsversorgung oder dem Bildungssystem) oftmals zu kurz. Im Fall der Jugendberufsagentur kommt hinzu, dass durch deren Beratungsleistungen nicht immer unmittelbare, feststellbare Effekte für eine rasche und nachhaltige Einmündung in den Arbeitsmarkt zu erwarten sind. Die Wirkungen zeigen sich meist erst im Zeitverlauf.
Erste Erfolge in der Zusammenarbeit lassen sich an der Etablierung regelmäßiger rechtskreisübergreifender Austauschformate festmachen.
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse werden derzeit in einigen Jugendberufsagenturen neue Wege in der Identifizierung und Erfassung von Indikatoren und daraus abgeleiteten Kennziffern gegangen. Sie verfolgen das Ziel, den genuinen Mehrwert, der durch die Jugendberufsagenturen erreicht wird, besser abzubilden. Dabei zeigt sich, dass eine enge Orientierung an einem gemeinsamen Ziel- oder Leitbild Jugendberufsagentur gewinnversprechender ist, als das Zusammenführen bereits bestehender Statistiken der beteiligten Partner.
Lange Zeit fokussierte sich der Blick beim Thema Jugendberufsagentur auf die Stadtstaaten – allen voran auf Hamburg. Zunehmend werden aber auch in Flächenstaaten Jugendberufsagenturen umgesetzt. Der Ausgestaltung von Beratungsangeboten im ländlichen Raum kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Durch unterschiedliche Landesprogramme wie dem Regionalen Übergangsmanagement in Sachsen-Anhalt (RÜMSA) oder der Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS) werden diese Prozesse unterstützt oder mit bestehenden Landesprogrammen wie "Kein Abschluß ohne Anschluss" (KAoA) in Nordrhein-Westfalen oder der hessischen OloV-Strategie vernetzt. (OloV steht für die "Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule - Beruf".)
Stetige Weiterentwicklung nach der Gründungsphase
Herausgehoben werden sollte, dass Jugendberufsagenturen auch jenseits einer Aufbauphase, in der die organisationalen Grundlagen gelegt werden, einem permanenten Weiterentwicklungsprozess unterliegen. Die Partner sollten Jugendberufsagenturen ganz bewusst als eine lernende Organisation verstehen, als einen gemeinsamen Weg zum Ziel. Dies beinhaltet auch die kritische Selbstevaluation des bereits Erreichten und eine gegebenenfalls notwendige Nachjustierung der anfangs gesetzten Ziele. Zentral in diesem Weiterentwicklungsprozess ist der gegenseitige Respekt der jeweiligen Wirkungsbereiche füreinander sowie die hohe Bereitschaft aller Beteiligten, permanent voneinander zu lernen. Denn klar ist auch: Jede Verbesserung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit dient den jungen Menschen.
Fachlicher Austausch und gemeinsame Entwicklungsbedarfe
Um diese Weiterentwicklung systematisch voranzutreiben ist nicht nur der rechtskreisübergreifende Austausch der einzelnen Partner wichtig. Auch überregional sollte ein "voneinander Lernen" ermöglicht werden. Begrüßenswert wäre ein regelmäßiger länderübergreifender Austausch auf Fachebene und die Identifizierung von gemeinsamen Entwicklungsbedarfen. Erste Schritte dazu sind gemacht: Die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingerichtete und beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angesiedelte bundesweite "Servicestelle Jugendberufsagenturen" soll laut Bundesminister Hubertus Heil genau diesen überregionalen Austausch in den kommenden Jahren weiter unterstützen.
Dieser Text ist zuerst im Mai 2020 als Gastbeitrag für das Fachportal Übergänge in Ausbildung und Beruf www.ueberaus.de veröffentlicht worden und erscheint hier mit freundlicher Genehmigung der Autorin.
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Fußnoten
Online-Quellen
Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung und Weiterentwicklungsperspektiven. Entwicklungsstand der Jugendberufsagenturen im Bundesgebiet und in den Ländern.
Niemanden verlieren – alle Kompetenzen bündeln. Unterstützungsangebote der Hamburger Jugendberufsagentur am Übergang Schule-Beruf.
Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen. Grundlagen für ein Leitbild. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
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Evaluationen
Abschlussbericht Evaluation der Hamburger Jugendberufsagentur. Kienbaum Consultants International GmbH und InterVal GmbH
Evaluierung der Jugendberufsagentur Berlin. Erster Zwischenbericht des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung
Evaluierung der Jugendberufsagentur Berlin. Zweiter Zwischenbericht des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung
Auszüge aus dem Abschlussbericht der Evaluation. Durchführung: Forschungsinstitut Betriebliche Bildung
Printliteratur
- Arbeitskreis "Evaluation von Entwicklungspolitik" DeGEval – Deutsche Gesellschaft für Evaluation (Hrsg.): Verfahren der Wirkungsanalyse. Ein Handbuch für die entwicklungspolitische Praxis. Freiburger Beiträge zu Entwicklung und Politik 36, Freiburg 2010.
- Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit e. V. (BAG ÖRT) (Hrsg.): Jugendsozialarbeit – Partnerin der Jugendberufsagenturen. Handlungsempfehlung zur Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen, Berlin 2018.
- Gagern, Saskia; Wolf, Markus; Kiepenheuer-Drechsler, Barbara: Erster Zwischenbericht. Evaluation der Jugendberufsagentur in der Freien Hansestadt Bremen in den Städten Bremen und Bremerhaven, Unveröffentlichtes Manuskript, Forschungsinstitut Betriebliche Bildung, Berlin und Nürnberg 2018.
- Gagern, Saskia; Kiepenheuer-Drechsler, Barbara: Zweiter Zwischenbericht. Evaluation der Jugendberufsagentur in der Freien Hansestadt Bremen in den Städten Bremen und Bremerhaven, Unveröffentlichtes Manuskript, Forschungsinstitut Betriebliche Bildung, Berlin und Nürnberg 2019.
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